Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen in Vorpommern-Greifswald
Mit Inkrafttreten des Hinweisegeberschutzgesetzes (HinSchG) in 2023 sind Sie als Unternehmen in Greifswald, Ankla, Lubmin, in der Uckermarck oder auf Usedom zur Etablierung eines Hinweisgeberschutzsystems verpflichtet, sofern Sie mehr als 50 Mitarbeiter haben. Das Gesetz verpflichtet Sie konkret zu zweierlei: zur Einrichtung einer Meldestelle, sowie zur Berufung eines Meldestellenbeauftragten.
Online-Hinweisgeberportal als interne Meldestelle
Das HinSchG soll sicherstellen, dass jede Person, die Kenntnisse über Vorgänge in einem Unternehmen erlangt, die gegen europäisches Recht verstoßen, diese Erkenntnisse an eine unternehmensinterne oder externe (Behörde) Stelle melden und dabei sicher sein kann, dass die fraglichen Vorgänge untersucht und ggf. abgestellt werden, und dass ihm außerdem keine Nachteile aus der Meldung dieser Vorgänge erwachsen. Sie müssen als betroffenes Unternehmen also ein Verfahren etablieren, dass die Meldung solcher Vorfälle in Ihrem schriftlich oder mündlich ermöglicht. Datenschutz Vorpommern-Greifswald bietet Ihnen ein Online-Hinweisgeberportal an, das solche Meldungen ermöglicht und daher auf einfache Weise die interne Meldestelle in Ihrem Unternehmen etabliert.
Externer Meldestellenbeauftragter
Außerdem können Sie einen unserer Experten als Externen Meldestellenbeauftragten bestellen. Der Meldestellenbeauftragte ist für betroffene Unternehmen verpflichtend und soll sicherstellen, dass die Vorgaben des HinSchG in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Externer Meldestellenbeauftragter bedeudet, dass unser Experte in dieser Funktion für ihr Unternehmen agiert, aber nicht bei Ihnen angestellt ist. Alternativ können Sie auch einen Mitarbeiter als (internen) Meldestellenbeauftragten berufen. In diesem Falle ich zu beachten, dass der Mitarbeiter professionell geschult sein muss und in dieser Rolle nicht weisungsgebunden ist und außerdem besonderem Kündigungsschutz unterliegt.
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