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Datenschutzbestimmungen in Vorpommern-Greifswald

Als Unternehmen oder Organisation im Landkreis Vorpommern-Greifswald unterliegen Sie den Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nur für Behörden, Schulen und kirchliche Einrichtungen gelten besondere Regelwerke.
 
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen:
  • Welche Dokumente und Prozesse muss ich bereitstellen?
  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Welche Auskunfts- und Informationspflichten habe ich?
  • Wie reagiere ich bei Datenpannen?
  • Was ist ein Datenschutz-Managementsystem?
  • Wie führe ich eine Ist-Analyse bzw. ein Datenschutz-Audit durch?
  • Brauche in ein Hinweisgeberportal?
 
Mit unserer Beratung erhalten Sie einen einfachen Einstieg in den Datenschutz für Ihre Organisation können sicher sein, dass keine Datenschutz-relevanten Aspekte bei der Gestaltung Ihrer betrieblichen Prozesse vergessen werden.

Kontakt und weitere Infos

Ein fiktives Fallbeispiel:
Videoüberwachung eines Betriebsgeländes in Lubmin

In dem beschaulichen Seebad Lubmin im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns, beschäftigt sich die Bauunternehmung Seeblick GmbH & Co. KG mit einem breiten Spektrum an Bauleistungen. Die malerische Ostseegemeinde, gesäumt von einem kilometerlangen Sandstrand und der Lubminer Heide, bietet nicht nur Erholungssuchenden einen Ort der Ruhe, sondern ist auch Wirkungsstätte von etwa 50 Angestellten, die sich unermüdlich dem Bauwesen verschreiben.
 
Doch in letzter Zeit wurden die friedlichen Tage der Seeblick GmbH durch eine Reihe von Diebstählen und einen dreisten Einbruch in ihr Bürogebäude überschattet. Wertvolle Maschinen und Ausrüstungen verschwanden spurlos von ihrem Betriebsgelände. Diese beunruhigenden Ereignisse riefen nach einer unverzüglichen Reaktion.
 
Die Geschäftsleitung entschließt sich für die Implementierung eines Videoüberwachungssystems als proaktive Maßnahme, um Diebstahl und Vandalismus vorzubeugen und die Sicherheit auf dem Betriebsgelände zu erhöhen. Hierbei gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes strikt einzuhalten, denn eine rechtskonforme Installation ist für das öffentliche und private Bild festgelegt.
 
Schritte zur Installation
 
Die Geschäftsleitung studierte sorgsam die Leitlinien von „Datenschutz Nordost“, um einen konformen Ansatz zu gewährleisten:
  • Rechtsgrundlage schaffen: Eine eingehende Prüfung der Rechtslage ergibt, dass eine Überwachung aufgrund der Vorfälle rechtlich zulässig ist.
  • Zweckbindung beachten: Es wird eine klare Zweckbindung verfolgt: die Verhinderung von Diebstählen und Vandalismus.
  • Transparenz gewährleisten: Über gut sichtbare Schilder werden Mitarbeiter und Besucher über die Videoüberwachung informiert.
  • Datensparsamkeit und Datenvermeidung: Es werden keine Bereiche überwacht, in denen dies nicht zwingend erforderlich ist.
  • Betroffenenrechte wahren: Betroffene erhalten auf Anfrage Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
  • Sicherheit der Daten: Gewährleistung, dass die Aufzeichnungen sicher vor unberechtigtem Zugriff gespeichert werden.
  • Löschungskonzept: Ein klares Konzept für die regelmäßige Löschung der Aufzeichnungen wird etabliert.
 
Vorbereitungen
Die Geschäftsleitung beruft ein Meeting ein, im Zuge dessen Datenschutzbeauftragte, Sicherheitspersonal und die Rechtsabteilung hinzugezogen werden. Gemeinsam erarbeitet man eine Strategie, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Schutz des Betriebsgeländes verbessert.
 
Auswahl des Systems
Es wird eine Ausschreibung für Überwachungssysteme veröffentlicht. Diverse Angebote werden geprüft und letztendlich entscheidet sich die Unternehmensführung für ein modernes, datensparsames System, das sich durch eine intelligente Bewegungserkennung auszeichnet.
 
Installation und Umsetzung
Nach einer ordnungsgemäßen Ankündigung und unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung wird mit der Installation begonnen. Die Kameras werden gezielt an Ein- und Ausgängen, im Lagerbereich und an der Peripherie des Betriebsgeländes platziert. Nicht öffentliche Bereiche wie Sozialräume bleiben unberührt.
 
Schulung der Mitarbeiter
Um den rechtskonformen Umgang mit dem Videoüberwachungssystem zu gewährleisten, werden alle relevanten Mitarbeiter geschult. Sie lernen die Grundlagen des Datenschutzes und den verantwortungsvollen Umgang mit den Videoaufnahmen.
 
Wartung und Prüfung
Ein Plan für die regelmäßige Wartung und Prüfung der Systeme wird erstellt und umgesetzt. Datenschutzbeauftragte überwachen diesen Prozess und stellen sicher, dass die Rechtskonformität zu allen Zeiten gewahrt bleibt.
 
Berücksichtigung der lokalen Umgebung
Doch nicht allein der Schutz des Unternehmens liegt der Geschäftsleitung am Herzen. Auch das kulturelle und historische Erbe Lubmins, das eng mit der Geschichte der Seeblick GmbH verwoben ist, soll gewürdigt werden.
 
Die Seeblick GmbH sponsort lokale Kulturprojekte, wie die Restauration historischer Sehenswürdigkeiten – einschließlich der Pflege des Strandes und der Dünen – sowie die Unterstützung der Pommerschen Fischerteppichknüpferei, wodurch sie die Tradition und das kulturelle Schaffen in Lubmin fördert.
 
Die Geschichts- und Kulturliebhaber unter den Angestellten organisieren Exkursionen zu den Baudenkmälern der Region und fördern damit das Zusammengehörigkeitsgefühl im Unternehmen. Auch auswärtige Geschäftspartner werden eingeladen, die wunderschöne Landschaft und die Sehenswürdigkeiten Lubmins zu erleben – vom Strand- und Dünenpanorama bis hin zu den historischen Bauwerken. So wird die Seeblick GmbH & Co. KG zu einem aktiven Teil der Gemeinschaft und leistet einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung des Seebads Lubmin.